Sozialversicherungsfreiheit unbedingt abklären!
Ein Geschäftsführer kann sozialversicherungsfrei sein, wenn seine Tätigkeit als selbstständig eingestuft wird.
Dies ist häufig der Fall, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist und mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile besitzt, wodurch er entscheidenden Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen hat.
Auch Minderheitsgesellschafter können sozialversicherungsfrei sein, wenn sie über ein vertraglich festgelegtes Vetorecht verfügen.
Die tatsächliche Einstufung erfolgt oft im Rahmen einer Betriebsprüfung und hängt von den individuellen Umständen ab.
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