Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland tragen erhebliche Risiken:
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Haftung: Sie haften persönlich, wenn sie die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns verletzen, z.B. durch ungesicherte Darlehen an insolvente Partner.
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Steuerliche Verantwortung: Bei Insolvenz der GmbH können nicht abgeführte Steuern direkt beim Geschäftsführer eingefordert werden.
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Strafrechtliche Konsequenzen: Verletzungen der Treuepflicht können zu Geldstrafen oder Gefängnis führen.
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Gesellschafterweisungen: Geschäftsführer sind an Gesellschafterbeschlüsse gebunden und müssen diese umsetzen, selbst wenn sie wirtschaftlich nachteilig sind.
Die Risiken resultieren aus verschiedenen rechtlichen und operativen Pflichten:
Haftungsrisiken
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Persönliche Haftung: Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzen (§ 43 GmbHG). Dies umfasst Entscheidungen ohne ausreichende Risikobewertung, wie ungesicherte Darlehen an insolvente Partner.
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Steuerliche Verantwortung: Bei Insolvenz können nicht abgeführte Steuern direkt beim Geschäftsführer eingefordert werden, was zur persönlichen Insolvenz führen kann.
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Strafrechtliche Konsequenzen: Verstöße gegen Treuepflichten können zu Geldstrafen oder Gefängnis führen (§ 266 StGB).
Operative Risiken
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Gesellschafterweisungen: Geschäftsführer müssen Gesellschafterbeschlüsse befolgen, selbst wenn diese wirtschaftlich nachteilig sind.
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Wettbewerbsverbote: Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Wettbewerbsverbote kann zu Schadensersatzforderungen führen.
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Krisenmanagement: In Unternehmenskrisen besteht erhöhte Haftungsgefahr, sowohl zivil- als auch strafrechtlich.
Präventionsmaßnahmen
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Dokumentation: Umfangreiche Dokumentation von Entscheidungen und Gesellschafterweisungen kann im Streitfall entlastend wirken.
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Vertragsgestaltung: Ein gut ausgearbeiteter Geschäftsführervertrag kann Haftungsrisiken mindern, indem er klare Regelungen zur Haftungsbegrenzung enthält.
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